Kriminalitätsbekämpfung

Verfassungsschutz forscht gemeinsam mit Bundeskriminalamt "Swatting-Netzwerk" aus

Falsche Bombendrohungen lösten österreichweit Großeinsätze aus – koordinierter Zugriff im Ausland stoppt Tätergruppe.

Der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) ist in enger Zusammenarbeit mit den Landesämtern Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE), dem österreichischen Bundeskriminalamt (BK), den Landeskriminalämtern (LKA) und internationalen Partnern ein entscheidender Schlag gegen ein kriminelles Netzwerk gelungen, das für eine Serie von sogenannten "Swatting"-Vorfällen verantwortlich war. Das Netzwerk steht im Verdacht, in den vergangenen Monaten beginnend ab September 2024 per E-Mail mehrfach Bombendrohungen an öffentliche Einrichtungen und Bildungseinrichtungen in mehreren Bundesländern verschickt zu haben. Durch zielgerichtete Maßnahmen des deutschen Bundeskriminalamts konnte nun bei den Tätern eingeschritten werden.

Intensive Ermittlungen des Verfassungsschutzes und Bundeskriminalamts

Seit 2024 ermittelt die DSN intensiv zur einer Serie von Bombendrohungen, die durch E-Mails verschickt werden. Insgesamt langten bis dato in Österreich über 300 Drohungen ein, die der Tätergruppe zugeordnet werden können. Hinter den Handlungen der Gruppe steht das Phänomen des "Swattings". Ziel dieser Angriffe war es, durch gezielte Falschmeldungen polizeiliche und rettungsdienstliche Großeinsätze auszulösen und erhebliche öffentliche Verunsicherung durch breite öffentliche Berichterstattung zu stiften.

Durch umfangreiche Ermittlungen konnte die DSN in Kooperation mit Ermittlerinnen und Ermittlern des Cybercrime Competence Centers (C4) des österreichischen Bundeskriminalamts sowie dem LKA Salzburg die mutmaßlichen Hauptakteure identifizieren. Bei den Tätern handelt es sich um vier deutsche Staatsangehörige im Alter von 16 bis 23 Jahren, die sich über verschlüsselte Kommunikationsplattformen und anonyme Internetdienste organisiert haben. Die Täter versuchten durch eine Reihe von Anonymisierungstechniken ihre Spuren und Identitäten zu verschleiern. Aufgrund der technischen Analysen der Täterinfrastruktur und der Verfolgung der Spur der Kryptowährungen durch das C4 war es möglich, einzelne Täter zu identifizieren.

Am 25. November 2025 haben die deutschen und österreichischen Behörden gemeinsam Hausdurchsuchungen und Sicherstellungen bei den Verdächtigen durchgeführt. Zuvor fanden bereits bei drei weiteren Tatverdächtigen weitere Maßnahmen durch die deutschen Sicherheitsbehörden statt. Die Ermittlungen wurden an das deutsche Bundeskriminalamt übergeben und dauern weiter an.

Hintergrund zum Phänomen "Swatting"

"Swatting" bezeichnet das absichtliche Auslösen gefälschter Notfälle unter falschem Namen, um ein Eingreifen von Spezialeinheiten ("SWAT") oder andere Großeinsätze auszulösen. Neben der strafrechtlichen Relevanz stellt diese Form der Bedrohung eine erhebliche Gefahr für Einsatzkräfte und unbeteiligte Personen dar. Ursprünglich richtete sich diese Mobbingart überwiegend gegen Einzelpersonen. Eine Gefahrensituation wurde vorgetäuscht, um beim Opfer das Einschreiten von Einsatzkräften zu provozieren. In jüngster Vergangenheit wurde allerdings eine abgewandelte Form des Swatting beobachtet: Nicht nur Einzelpersonen, sondern insbesondere öffentlich zugängliche Einrichtungen wie Schulen, Behörden, Bahnhöfe und Einkaufszentren standen im Fokus der Kriminellen. In den österreichischen "Swatting-Fällen" wurden schwerpunktmäßig vorgetäuschte Bombendrohungen abgesetzt. Die Ermittlungen zeigen, dass die intrinsische Tatseite der Kriminellen auf eine größtmögliche mediale Berichterstattung abzielt. Eine großräumige Evakuierung einer Schule oder eines Bahnhofs mit entsprechendem Medienecho wird auf Täterseite als Erfolg verbucht und online damit geprahlt.

Vorgehensweise der Tätergruppe

Den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes zufolge vernetzen sich die Täterinnen und Täter über verschiedene Online-Plattformen und tauschen sich ausschließlich in der virtuellen Welt aus. Es ist davon auszugehen, dass sich die überwiegend jugendlichen und teils noch minderjährigen Personen in der Regel nicht persönlich kennen und anonym bleiben wollen. In diesem losen Zusammenschluss sind sie vermutlich auf der Suche nach Anerkennung und Abenteuer. Eine hierarchische Rangordnung unter den Kriminellen ist derzeit nicht ableitbar. Je nach Erfolg des ausgelösten Einsatzes steigt der eigene Status innerhalb der Szene.
Fallweise löst eine Person mit einem E-Mail über 100 Drohungen aus. Anders als in der ursprünglichen Form des Swatting, wo das Opfer gemobbt werden soll, steht hier tatsächlich das Medienecho im Zentrum. Die Täterinnen und Täter fühlen sich durch öffentliche Aufmerksamkeit in ihrem Handeln bestätigt und können dies in Foren, Chats usw. als Erfolg präsentieren, beispielsweise durch Veröffentlichung von Screenshots von Medienberichten auf ihren Online-Profilen.

Rechtliche Konsequenzen

Das vorsätzliche Absetzen falscher Bombendrohungen oder anderer schwerwiegender Notrufe ist in Österreich eine Straftat und kann mit Freiheits- und Geldstrafen geahndet werden. Darüber hinaus können die verursachten Kosten für Polizeieinsätze, Evakuierungen und andere Maßnahmen, die sich oft im hohen vier bzw. fünf oder sogar sechsstelligen Bereich bewegen, den Täterinnen bzw. den Tätern vollständig in Rechnung gestellt werden. Dies kann zu Schadensersatzforderungen führen und auch zivilrechtliche Ansprüche von Betroffenen bleiben unberührt.

Artikel Nr: 29737 vom Donnerstag, 27. November 2025, 15:24 Uhr
Reaktionen bitte an die Redaktion

Share Facebook
Share Twitter

Zurück

Freitag, 30. Jänner 2026
Wien

Samstag, 14. Februar 2026
Salzburg

zu den Terminen