Nachrichtendienst

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Der für den Aufgabenbereich Nachrichtendienst zuständigen Organisationeinheit der DSN obliegt insbesondere die umfassende und frühzeitige Aufklärung, Auswertung und Analyse sowie fortlaufende Beurteilung sämtlicher verfassungsschutzrelevanter Bedrohungslagen im Inland durch kriteriengeleitete Bewertungssysteme und die entsprechende Information darüber.

Dazu zählt beispielsweise der Schutz vor terroristisch, ideologisch oder religiös motivierte Kriminalität als auch die Abwehr von Gefährdungen durch Spionage, nachrichtendienstlicher Tätigkeit und durch Proliferation. Dazu gehört die erweiterte Gefahrenerforschung, das ist die Beobachtung einer Gruppierung, wenn im Hinblick auf diese damit zu rechnen ist, dass es zu mit schwerer Gefahr für die öffentliche Sicherheit verbundener Kriminalität kommt. Zur bestmöglichen Aufgabenerfüllung stehen neben spezifischen Ermittlungsbefugnissen besondere Methoden der Informationsgewinnung zum Zwecke des Verfassungsschutzes zur Verfügung. Somit wird ein umfassendes Wissen über die aktuelle Lage, Entwicklungen und künftige Szenarien generiert, welches als Frühwarnsystem adäquate Handlungsstrategien entwickeln lässt.

Eine weitere zentrale Aufgabe liegt im strategischen Bereich der Prävention, sohin die Koordination, Steuerung und Förderung der gesamtstaatlichen Zusammenarbeit. Dies umfasst die Erarbeitung von Strategien, Handlungsempfehlungen sowie die Koordination und Durchführung von Maßnahmen im präventiven Bereich des Verfassungsschutzes. Zudem sind Nachrichtendienste im regelmäßigen Kommunikations- und Informationsaustausch mit anderen Diensten und kooperieren mit sicherheitsrelevanten Akteuren, jeweils im In- und Ausland. Zum klassischen Aufgabenbereich gehört auch der besondere Schutz von sensiblen Informationen und Geheimnissen. Darüber hinaus stellen der Schutz computerbasierter Systeme, Cybersicherheit und die Abwehr von Cyberspionage wichtige sicherheitspolitische Aufgaben im Bereich Nachrichtendienst dar.