Meldestelle NS-Wiederbetätigung

Hinweis: Diese Art der Kontaktaufnahme ist nicht geeignet, um Notfälle zu melden. Bei akuter Gefahrensituation wenden Sie sich bitte an die allgemeinen Notrufdienste unter 133 oder 112.

Meldestelle NS-Wiederbetätigung
© BMI / Gerd Pachauer

Mit dem Verbotsgesetz ist die öffentliche Leugnung, Verharmlosung, Gutheißung und Rechtfertigung nationalsozialistischer Verbrechen unter Strafe gestellt. Ebenso ist es verboten, sich für die NSDAP oder ihre Ziele zu betätigen.

Wir als DSN sind beim Schutz unserer Verfassung auf Ihre Mithilfe angewiesen. Bitte zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen, sofern der Verdacht einer NS-Wiederbetätigung besteht.

Ihre Angaben werden vertraulich behandelt soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Weiterleitung besteht.
Selbstverständlich können Sie auch bei jeder Polizeidienststelle eine Anzeige wegen Verdachtes der NS- Wiederbetätigung erstatten.

Bundesministerium für Inneres
Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit
Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst
Herrengasse 7
A-1010 Wien
ns-meldestelle@dsn.gv.at