Wirtschaftsdelikte im Verfassungsschutz

Wirtschaftsdelikte im Verfassungsschutz
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In diesem Aufgabenbereich erfolgen Ermittlungen bei Verstößen gegen Embargos und Sanktionen. Dabei handelt es sich um Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr, die aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen gegenüber einem bestimmten Land, bestimmten Personen oder einem bestimmten Personenkreis angeordnet werden.

Die entsprechenden Strafbestimmungen finden sich im Bundesgesetz über die Durchführung internationaler Sanktionsmaßnahmen (Sanktionengesetz 2010) wieder. Als Beispiel kann die sogenannte EU-Terroristenliste angeführt werden, in welcher die Personen, Vereinigungen und Körperschaften geführt werden, die restriktiven Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus unterliegen.

Für die in der Liste angeführten Personen, Vereinigungen und Körperschaften gilt, dass ihre Gelder und sonstigen Vermögenswerte in der EU eingefroren werden und Wirtschaftsbeteiligte diesen Personen, Vereinigungen und Körperschaften aus der EU keine Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung stellen dürfen.