Innenministerium

Hohe Haftstrafen für rechtsextreme Straftäter

In den vergangenen Tagen wurden gefährliche Rechtsextremisten an den Landesgerichten Wien und Eisenstadt verurteilt. Die gute Zusammenarbeit zwischen Innen- und Justizministerium hätten maßgeblich zum Erfolg beigetragen, sagte Innenminister Gerhard Karner.

In den vergangenen Tagen sind am Landesgericht Wien die Straftaten des 37-jährigen rechtsextremen Rappers "Mr. Bond" und seines 34-jährigen Bruders, der die einschlägige Internetseite "Judas Watch" betrieben hat, verhandelt worden. Am Landesgericht Eisenstadt wurde ein 78-Jähriger zur Verantwortung gezogen. Das Mitglied der Identitären Bewegung Österreich/DO5, hatte geplant, mithilfe von Rohrbomben eine rechtsterroristische Straftat durchzuführen. Alle genannten Personen wurden nach intensiven Ermittlungen der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) und der Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) Kärnten bzw. Burgenland zu hohen, bislang noch nicht rechtskräftigen, Haftstrafen verurteilt.

"Diese Verurteilungen zeigen das konsequente Vorgehen der Verfassungsschutz- und Justizbehörden gegen rechtsextremistische Straftäter. Die gute Zusammenarbeit zwischen Innen- und Justizministerium sowie der enge Informationsaustausch haben maßgeblich zum Erfolg beigetragen", sagte Innenminister Gerhard Karner. "Mein Dank gilt den beteiligten Beamtinnen und Beamten beider Ressorts."

Fall "Mr. Bond" und "Judas Watch"

Unter dem Pseudonym "Mr. Bond" verbreitete ein Rapper jahrelang unerkannt nationalsozialistisch geprägte Liedtexte. Seine Lieder inspirierten unter anderem den Attentäter von Halle, der ein Lied des Rappers als Untermalung der live im Internet übertragenen rechtsterroristischen Tat im Oktober abspielte.

Nach monatelangen Ermittlungen des Verfassungsschutzes und des LVT Kärnten konnte die wahre Identität des 37-jährigen rechtsextremen Rappers ausgeforscht werden. Bei einer Hausdurchsuchung im Jänner 2021 konnten zahlreiche Datenträger, Waffen, eine Reichkriegsflagge, Liedtexte sowie sonstige Beweismittel, darunter auch NS-Devotionalien, sichergestellt werden. Der 37-Jährige wurde vom Gericht als besonders gefährlich eingestuft und deshalb zu einer Freiheitsstrafe von unbedingt zehn Jahren verurteilt.

Im Zuge der Ermittlungen gegen "Mr. Bond" konnten auch Beweise gefunden werden, dass sein 34-jähriger Bruder die antisemitische und verhetzende Website "Judas Watch" betrieben hat. Die Website hatte Jüdinnen und Juden sowie nicht-jüdische Personen und Parteien aus aller Welt aufgelistet und wegen Multikulturalismus, Kulturmarxismus, Feminismus, Kommunismus etc. angeprangert. Jüdische Namen wurden, ähnlich dem vom NS-Regime zur Stigmatisierung eingesetzten Judenstern, mit einem gelben Davidstern markiert. Zudem wurde zu jeder Person auf der Liste eine Kurzinformation mit einer Erklärung bereitgestellt, warum diese als "Feind" gelistet ist.

Auch dieser Rechtsextremist wurde am Landesgericht Wien verurteilt. Er wurde zu vier Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten haben sich Bedenkzeit erbeten.

78-jähriger Rechtsextremist plante rechtsterroristische Straftat

In Eisenstadt wurde ein 78-Jähriger nach Ermittlungen der DSN und des LVT Burgenland verurteilt. Der Mann hatte nationalsozialistisches Gedankengut über einen Social-Media-Kanal verbreitet, gemeinsam mit seinem 48-jährigen Sohn eine Indoor-Plantage betrieben und mit Suchtgift gehandelt. Bei Hausdurchsuchungen konnten neben Suchtmitteln zahlreiche Schusswaffen, Munition, Kriegsmaterial, Bestandteile für die Herstellung von Rohrbomben, Fan-Artikel der rechtsextremen IBÖ/DO5, NS-Devotionalien sowie eingerahmte Portraitbilder von Rechtsextremisten sichergestellt werden. Zudem wurden handschriftliche Skizzen mit maßstabsgetreuen Bauanleitungen für Rohrbomben und weitere für die Vorbereitung einer rechtsterroristischen Straftat notwendige Mittel beschlagnahmt.

Der Rechtsextremist wurde in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen und zu dreieinhalb Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Symbolfoto.
Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer

Artikel Nr: 19509 vom Dienstag, 5. April 2022, 07:31 Uhr
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